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   VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97   

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VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97 (https://dejure.org/1999,20517)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29.01.1999 - 6 A 135/97 (https://dejure.org/1999,20517)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 6 A 135/97 (https://dejure.org/1999,20517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; § ... 113 Abs. 5 VwGO; § 2 Abs. 1 BSHG; § 39 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 39 Abs. 3 BSHG; § 39 Abs. 4 BSHG; § 40 Abs. 1 BSHG; § 40 Abs. 2 BSHG; § 68 Abs. 1 BSHG; § 93 Abs. 2 BSHG; § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB XI; § 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI; § 43 Abs. 1 SGB XI; § 43 Abs. 2 SGB XI; § 43a SGB XI; § 71 Abs. 2 SGB XI; § 71 Abs. 4 SGB XI
    Gewährung von Eingliederungshilfe für die stationäre Betreuung in einer Behinderteneinrichtung; Rechtsschutzbedürfnis für im Hinblick auf (auch) zukünftige Kostenübernahme bei drohender Umstellung auf stationäre Hilfe zur Pflege; Abgrenzung zu Leistungen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Eingliederungshilfe für die stationäre Betreuung in einer Behinderteneinrichtung; Rechtsschutzbedürfnis für im Hinblick auf (auch) zukünftige Kostenübernahme bei drohender Umstellung auf stationäre Hilfe zur Pflege; Abgrenzung zu Leistungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 4 O 530/98

    "Umetikettieren" der Hilfeart von stationärer Eingliederungshilfe in stationäre

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97
    Es ist deshalb zulässig, bereits jetzt die oben skizzierte Frage generell klären zu lassen (vgl. zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Umetikettierungsbescheid", mit dem die bisher gewährte stationäre Eingliederungshilfe auf stationäre Hilfe zur Pflege umgestellt wurde: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.1998 - 4 O 530/98 -, - FEVS 48, 460).

    dass der Nachranggrundsatz des § 2 BSHG im Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe nicht gilt (VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1997 - 6 S 1709/97 -, NDV RD 1998, 38; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.1998 - 4 O 530/98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97

    Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97
    Hat der Sozialhilfeträger Hilfeleistungen für einen in die Zukunft hineinreichenden, über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinausgehenden Zeitraum abgelehnt, so erfasst die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme ihren Regelungszeitraum (BVerwG, Urteil vom 14.07.1998 - 5 C 2.97 - FEVS 48, 535).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97
    Allerdings gilt der Grundsatz, dass der Anspruch auf Leistungen in der Sozialhilfe nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (BVerwG, Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 1.88 -, FEVS 43, 19).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97
    Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse kommt es im Einzelfall darauf an, ob die konkrete Hilfsmaßnahme nach ihrem Charakter in einer vorrangigen (oder sogar ausschließlichen) Beziehung zu dem Zweck steht, der mit der einen oder anderen Hilfeart verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 27.10.1977 - 5 C 15.77 - BVerwGE 55, 31).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass es verfahrensökonomischem Vorgehen entspreche, wenn der Träger der Sozialhilfe bei invariablem Sachverhalt und Streit der Beteiligten über eine einzelne Frage der Sozialhilfe lediglich diese Frage in einem Bescheid entscheide, um eine gerichtliche Beilegung des Streites für die Zukunft zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 29.09.1971 - 5 C 110.70 - FEVS 19, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 6 S 1709/97

    Sozialhilferechtlicher Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht; Abgrenzung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.01.1999 - 6 A 135/97
    dass der Nachranggrundsatz des § 2 BSHG im Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe nicht gilt (VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1997 - 6 S 1709/97 -, NDV RD 1998, 38; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.1998 - 4 O 530/98 -, a.a.O.).
  • VG Oldenburg, 31.01.2003 - 13 B 4330/02

    Verhältnis der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung

    Dies ergibt sich unmittelbar aus § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI (VGH Mannheim, Urteil vom 17. September 1997, Az. 6 S 1709/97, FEVS 48, 305; VG Lüneburg, Urteil vom 29. Januar 1999, Az. 6 A 135/97, RdLH 1999, 109; Holtbrügge in LPK-SGB XI, § 13, Rn. 29).
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